Immobilienrecht / Grundstücksrecht

Anwaltliche Beratung zu Grundstückskauf-verträgen, Nachbarschaftsstreit, Wegerecht, Grundstücks-GrenzrechtBeratung zum Notarvertrag vor dem Grundstückskauf oder Grundstücksverkauf

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist die Beratung von Grundstücksverkäufern oder Grundstückskäufern vor dem Abschluss des Notarvertrages, wenn besondere Fragen zu regeln sind, die über den Inhalt eines Standardgrundstückkaufvertrages hinausgehen. Der Notar muss insoweit kraft seines Amtes unparteiisch den Vertragsinhalt gestalten, ohne einen Vertragspartner zu bevorteilen. Der Rechtsanwalt darf (und soll) die Interessen nur seines Mandanten wahrnehmen und kann deshalb den Vertragsinhalt auch aus der Sicht nur eine Partei gestalten. Dies ist aber nur bei einer Einschaltung des Rechtsanwalts noch vor der Beurkundung möglich.

Rechte an der Grundstücksgrenze

Weiter befasse ich mich zum Beispiel mit der Gestaltung und Umsetzung von Dienstbarkeiten, insbesondere von Wegerechten oder mit allgemeinen nachbarrechtlichen Problemen. Dazu gehört etwa die Einhaltung von Bauabständen oder die Duldung bzw. Nichtduldung von Leitungen u.ä.

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