Arbeitsrecht

Rechtsvertretung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Beratung und Vertretung zum Arbeitsrecht: Arbeitsverträge, rechtssichere Kündigung, KündigungsschutzklageIm Bereich des Arbeitsrechts vertrete ich sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer. Daraus ergibt sich meines Erachtens der Vorteil, dass ich die Interessen und Rechtspositionen beider Parteien eines Arbeitsvertrages kenne und deshalb besser abschätzen kann, wie die jeweilige Gegenseite reagieren wird.

Kündigungsschutz

Schwerpunkt meiner arbeitsrechtlichen Tätigkeit ist die Führung von Kündigungsschutz-Rechtsstreiten, hauptsächlich vor dem Arbeitsgericht Dresden, erforderlichenfalls aber auch im gesamten Dresdner Umland. In diesen Rechtsstreiten findet vor einer Urteilsverkündung immer zunächst ein sogenannter Gütetermin statt, bei dem das Gericht auf eine Einigung zwischen den Parteien hinwirkt. Dies ist in der Mehrzahl der Fälle auch möglich. Im Vordergrund steht dabei eine Einigung, wonach es zwar bei der Kündigung verbleibt, zum Ausgleich aber eine angemessene Abfindung bezahlt wird. Gerade in diesem Bereich ist meine inzwischen über 25-jährige Erfahrung sehr hilfreich, da ich glaube, relativ gut einschätzen zu können, welche Einigung in einem konkreten Fall unter Berücksichtigung der im Einzelfall gegebenen Rechtslage realistisch ist und welche Vorstellungen nicht durchsetzbar sind. Auf dieser Basis gelingt es dann oft, einen Rechtsstreit relativ schnell einvernehmlich zu beenden.

Arbeitsverträge und Vereinbarungen

Weitere Schwerpunkte im Arbeitsrecht sind die Gestaltung und Beratung beim Abschluss von Arbeitsverträgen oder die Beantwortung von Rechtsfragen in bestehenden Arbeitsverhältnissen z. B. zu Überstundenvergütung, Arbeitszeitdauer oder Urlaubsregelung.

Betriebsrat

Ferner berate ich auch Betriebsräte, z. B. bei dem Abschluss von Betriebsvereinbarungen oder Sozialplänen.

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