Baurecht und Architektenrecht

Baurecht, Bauverträge, Architektenrecht, Vergaberecht, Rechtsvertretung bei BaumängelnRechtsfolgen von Baumängeln

Im Baurecht ist vor allem die Bearbeitung der Rechtsfolgen von Mängeln bei der Erbringung von Bauleistungen von Bedeutung. Es gibt sowohl Konstellationen, bei denen angebliche Mängel übertrieben dargestellt und für die betroffenen Baufirmen zurückgewiesen werden müssen wie auch umgekehrt Sachverhalte, bei denen tatsächlich Mängel vorliegen, die Baufirma dies aber nicht eingestehen will. Kommt es in solchen Fällen zu einem Rechtsstreit, führt dies meist zu teuren Sachverständigengutachten mit durchaus ungewissem Ausgang. Deshalb ist es bei diesen Konstellationen zunächst immer angezeigt, Möglichkeiten einer außergerichtlichen Lösung zu suchen. Diesbezüglich verfüge ich über eine langjährige Verhandlungserfahrung.

Bauvertrag: VOB/B oder BGB

Immer wichtig im Baurecht ist die Unterscheidung, ob für einen Bauvertrag die Geltung der VOB/B vereinbart wurde oder ob sich der Vertragsinhalt nur nach den Regelungen des BGB richtet. Daraus können sich im Einzelfall erhebliche Unterschiede in den Rechtsfolgen ergeben.

Vergaberecht und VOB/A

Ein weiterer Bereich meiner Tätigkeit ist das Vergaberecht und dabei vor allem die Prüfung, ob im Einzelfall die Regelungen der VOB/A eingehalten wurden oder nicht.

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